Planungsbüro Martin Wieland GmbH
Planen, bauen und genießen!

Leistungen:
Planung:

a) Grundlagenermittlung
Durch ein erstes persönliches Gespräch mit den Bauherren wird die Planungsaufgabe geklärt. Die Grundlagenermittlung dient im Wesentlichen der Erkundung der Bauwünsche des Bauherrn und einer Beratung zum gesamten Leistungsbedarf.  Bei Bestandsbauten ist die Erhebung des Ist-Zustandes wesentlich. Hier können wir ein Aufmaß der bestehenden Bausubstanz in digitaler Form anbieten.

b) Vorentwurf
Es wird ein Planungskonzept mit unterschiedlichen Lösungsansätzen erarbeitet, wobei Ihnen ein skizzenhafter Vorentwurf des Bauvorhabens vorgestellt wird. Weiterhin werden Ihnen die baurechtlichen, gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge aufgezeigt. Nach Wunsch kann eine Grobkostenschätzung des Bauvorhabens erarbeitet werden. 

c) Entwurf
Wenn Sie sich für einen Vorentwurf entschieden haben, wird mit der Entwurfsplanung begonnen. Es erfolgt eine stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung bis zum vollständigen Entwurf. Dabei werden wir andere fachlich Beteiligte wie beispielsweise Statiker einbeziehen und Verhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens führen.  In dieser Phase werden die Kosten berechnet und es erfolgt die erste Kostenkontrolle durch einen Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.

d) Einreichplanung
In dieser Phase werden die behördlich geforderten Unterlagen für die Baugenehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen erarbeitet. Diese werden anschließend bei den zuständigen Behörden eingereicht und aufgrund eventueller Auflagen vervollständigt und angepasst. Nach Abschluss der Bauverhandlung durch die Behörde (Bau- oder Gewerbebehörde) erhält die Bauherrschaft den Baubescheid. Der Baubeschied ist die Grundlage für die geplante Bauumsetzung.  

e) Polierplanung (Ausführungs- und Detailplanung)
Nach Vorliegen der Baugenehmigung beginnt die Werk- und Detailplanung, welche der Planung der Bauausführung dient. Dabei werden die für die Ausführung der verschiedenen Gewerke notwendigen Einzelangaben zeichnerisch dargestellt. 

f) Ausschreibung (Leistungsverzeichnisse, Kostenermittlung )
Für die Auftragsvergabe an die verschiedenen ausführenden Dienstleistungsunternehmen findet zunächst die erforderliche Mengenermittlung statt. Diese wird anschließend – nach Gewerken getrennt - mit einer konkreten Leistungsbeschreibung in einem ausschreibungsfähigen Leistungsverzeichnis zusammengefasst. Die von Sonderfachleuten erstellten Beschreibungen und Verzeichnisse werden eingeholt und koordiniert. 

  

Bauleitung:

a) Technische, geschäftliche und künstlerische Oberleitung:
Wir übernehmen im Einvernehmen die Vertretung des Bauherrn vor Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Sonderfachleuten und sonstigen mit der Planung in Zusammenhang stehenden Dritten in Belangen der Planung. Dazu gehört auch die Koordination der Sonderfachleute, die Überprüfung und Freigabe von Werkzeichnungen ausführender Firmen sowie die Klärung diesbezüglicher konstruktiver Einzelheiten.  Die Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche werden zusammengestellt. Angebote verschiedener Firmen werden eingeholt, die in Übereinstimmung mit dem Leistungsverzeichnis geprüft und bewertet und gegebenenfalls verhandelt werden. Es wird ein Preisspiegel erstellt und ein Vergabevorschlag ausgearbeitet. Letzte funktionelle und gestalterische Einzelheitern werden geklärt. Die Herstellung des Werkes wird hinsichtlich Entwurfs und Gestaltung wird überwacht. Die Schlußabnahme des Bauwerkes unmittelbar nach dessen Fertigstellung erfolgt im Einvernehmen mit der Örtlichen Bauaufsicht.
 

b) Örtliche Bauaufsicht:
Mit dem Baubeginn setzt die Bauüberwachung durch die MARTIN WIELAND GmbH  ein. Dabei werden die Interessen des Bauherrn (einschließlich der Ausübung des Hausrechtes) auf der Baustelle vertreten. Die Herstellung des Bauwerkes sowie die Tätigkeit der Sonderfachleute wird koordiniert und überwacht, insbesondere die Einhaltung des Zeitplanes, die Übereinstimmung mit Plänen und Verträgen, technischen Regeln und behördlichen Vorschreibungen sowie den Angaben der künstlerischen und technischen Oberleitung. Wir führen Verhandlungen mit ausführenden Unternehmen, koordinieren Leistungen und Lieferungen, kontrollieren erforderliche Aufmaße, prüfen Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit und stellen die Gewährleistungsfristen der ausführenden Firmen für Sie zusammen.  Schließlich erfolgt die Mängelfeststellung und die Koordination der Mängelbehebung sowie die Abnahme der Bauleistungen und Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn.

 Innenarchitektur und Raumgestaltung:
Ziel der Innenarchitektur ist die Schaffung von Räumen mit hoher Aufenthaltsqualität. Licht und Luft stellen Parameter dar und beeinflussen unmittelbar das Wohlbefinden des Menschen. Gute Raumplanung erleichtert die Kommunikation und fördert die spezifischen Nutzerabläufe. Gute Innenarchitektur schafft Atmosphäre und beeindruckt, ist ergonomisch, praktisch, und erzeugt Wohlbefinden. In den letzten Jahren haben wir eine Vielzahl von Innenraumgestaltungen realisiert. Neben privaten Wohnräumen wurden Hotelausstattungen, Büroeinrichtungen sowie gewerbliche Nutzungseinheiten neu gestaltet und den Räumen zu einem neuem Glanz verholfen.

 

Denkmalpflege:
Denkmalpflege verstehen wir als Aktivierung und Nutzung von Gebäuden, die der Originalsubstanz Respekt zollt. Dazu gehören auch die Ablesbarkeit einzelner Epochen und Zerstörungen, die den Bau sowohl positiv wie auch negativ geprägt haben. Jede Zeit hat ihre Berechtigung. Ein altes Haus, mit Steinmauerwerk ist in bautechnischer Hinsicht sehr sensibel zu behandeln. Erfahrung beim Umbau von Bestandsbauten ist das Wesentlichste. In den letzten Jahren haben wir in diesem Bereich einige Erfahrung sammeln können.  

Planungs- und Baustellenkoordination:

Das Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) gilt für alle Baustellen, auf denen ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden. Jeder Bauherr / Projektleiter, egal ob Privatperson oder Unternehmen, ist gemäß § 3 BauKG zur Bestellung eines Planungskoordinators für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinators für die Ausführungsphase verpflichtet, wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ArbeitnehmerInnen mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Grundsätzlich kann dieselbe Person Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Planungs- und Baustellenkoordinatoren dienen nicht nur der Sicherheit auf Baustellen und somit der Vorbeugung von Arbeitsunfällen, sondern helfen auch, unnötige Baukosten bei der Durchführung zu sparen.


Aufgaben des Planungskoordinators

Vorbereitungsphase des Bauprojektes: Der Planungskoordinator hat während der Vorbereitungsphase des Bauprojektes dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei der technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten sowie bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden.

- Koordinierung der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts.
- Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß § 7 BauKG.
- Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG.


Aufgaben des Baustellenkoordinators
 
Ausführungsphase des Bauprojektes: Der Baustellenkoordinator hat während der Ausführungsphase des Bauprojektes dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei der technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten sowie bei der Durchführung der Arbeiten eingehalten werden.

Stellt der Baustellenkoordinator bei Besichtigungen der Baustelle Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer fest, hat er gemäß § 5 Abs. 6 BauKG unverzüglich den Bauherrn oder den Projektleiter sowie den Arbeitgeber und die allenfalls auf der Baustelle tätigen Selbständigen zu informieren. Der Baustellenkoordinator hat das Recht, sich an das Arbeitsinspektorat zu wenden, wenn er der Auffassung ist, dass die getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mitteln nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen, nachdem er erfolglos eine Beseitigung dieser Missstände verlangt hat. Gerne Erstellen wir Ihnen für Ihre Projekt ein unverbindliches Kostenangebot! 
 

Energieausweis:

Wir beraten unsere Kunden gerne zu allen Fragen betreffend Energieausweis. Seit über 15 Jahren arbeiten wir mit der Energieausweis Software GEQ von der Fa. Zehentmayer Software GmbH, Minnesheimstrasse 8b, A-5023 Salzburg. Wir haben sämtliche Entwicklungsschritte mitgemacht und sind immer auf den aktuellsten Stand! Fördertechnisch sind wir auf folgende energieausweise spezialisiert:

- Salzburg Landesförderungen
- Salzburger Wohnbauförderung
- Sanierungsscheck
- Gewerbeförderungen

Gerne Erstellen wir Ihnen für Ihren Energieausweis ein unverbindliches Kostenangebot!


Erläuterungen zum Energieausweis

Seit dem 1. Jänner 2009 ist der Energieausweis gesetzlich in Kraft. Die EU-Richtlinie 2002/91/EG, auch "Energieausweis-Richtlinie" genannt, legt eine Methode zur einheitlichen Berechnung der Energieeffizienz von Gebäuden fest und fordert einzelstaatliche Durchführungs-Maßnahmen der Mitgliedsländer.

Was ist die gesetzliche Grundlage des Energieausweises?
Das Energieausweisvorlagegesetz aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Haus- und Wohnungseigentümer ab dem 1. Jänner 2009 einen Energieausweis vorlegen und aushändigen müssen, wenn sie ihre Immobilie verkaufen oder vermieten.

Was sagt der Energieausweis aus?
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein eines Autos vergleichbar. Er bewertet die Gesamt-Energie-Effizienz von Häusern und Wohnungen und unterteilt sie in Energieklassen. Dies ermöglicht objektive Vergleiche einzelner Immobilien sowie Häuser oder Nicht-wohngebäude und gibt Impulse für Energieeinsparungs-Maßnahmen.

Was ist die Energiekennzahl?
Die ermittelte Energiekennzahl gibt Auskunft darüber, wie viel Energie pro Quadratmeter verbraucht wird. Die Energiekennzahl ist abhängig vom Gebäude selber, also von der Ausrichtung, der Isolierung und vielen anderen individuellen Faktoren.

Was ist der Unterschied zwischen Energiekennzahl und tatsächlichen Energieverbrauch?
Der tatsächliche Energieverbrauch hingegen ist auch abhängig vom Nutzer: wie hoch ist die Raum-Temperatur, wie oft wird gelüftet oder wie ist das Wasch- und Duschverhalten der Bewohner. In Objekten mit gleicher Energiekennzahl verbrauchen also Menschen mit gleichen Gewohnheiten beim Heizen, Waschen und Lüften die gleiche Energiemenge; Menschen mit unterschiedlichen derartigen Gewohnheiten allerdings unterschiedlich viel.

Wer braucht den Energieausweis jetzt aktuell und unmittelbar?
Wer ein Gebäude oder auch eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet, hat grundsätzlich den Energieausweis seinem Käufer, Mieter, oder Pächter vorzulegen und auch im Original oder als Kopie auszuhändigen.

Was passiert bei Neubau, Zu- oder Umbau?
Bei Neubau, Zu-, oder Umbau von Gebäuden legen die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer fest, ob, und gegebenenfalls wann, ein Energieausweis der Baubehörde vorzulegen ist. Dies vor allem deshalb, weil einzelne Bundesländer bei Baumaßnahmen die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert sehen wollen und Fördermaßnahmen davon abhängig machen.

Wie lange gilt ein Energieausweis?
Grundsätzlich ist die Gültigkeit unbegrenzt, aber zum Zeitpunkt der Vorlage darf der Energieausweis maximal 10 Jahre (ab Ausstellungsdatum) alt sein.  

Was bringt ein Energieausweis für alle Immobilieneigentümer, die nicht verkaufen / vermieten / verpachten wollen?
Oftmals wissen die Eigentümer von Wohnungen und Häusern nur wenig über die Energie-Effizienz. Der Energieausweis sorgt nicht nur für mehr Transparenz bei Immobilien, sondern zeigt gleichzeitig auch Einsparungspotenziale auf. Das ist nicht nur ein Beitrag zum Umweltschutz, in Zeiten von steigenden Energiekosten kann so auch das Haushaltsbudget entlastet werden.

 

Design, Grafik & Layout:
Erstellung von Logos, Plakaten, Transparenten, Visitenkarten, Fotobüchern, Werbebanner, Plotts auf verschiedenen Papieren; Gerne drucken oder Plotten wir Ihre Pläne oder Dokumente auf unseren modernen Druckgeräten.

Wir bearbeiten Ihren Auftrag individuell und  erstellen Ihnen gerne ein Kostenangebot für Ihren Auftrag.